Pokal-Regeln

Wettspielordnung DTTB, Ausführungsbestimmungen BTTV:

Anhang A „Durchführungsbestimmungen für die Pokalrunde“

Der BTTV führt jährlich Pokalwettbewerbe für Damen und Herren nach folgenden Bestimmungen durch:

1 Spielsystem

Alle Pokalwettbewerbe werden mit Dreier-Mannschaften nach dem modifizierten Swaytling-Cup-System ausgetragen. Gespielt wird an maximal zwei Tischen; eine Entscheidung hierüber trifft der Heimverein.

Hierzu Wettspielordnung D „Bestimmungen für Mannschaftswettbewerbe“:
8 Dreier-Mannschaften
8.1 Modifiziertes Swaythling-Cup-System
  1. A1 – B2
  2. A2 – B1
  3. A3 – B3
  4. DA – DB
  5. A1 – B1
  6. A3 – B2
  7. A2 – B3
Eine Mannschaft besteht aus drei bis fünf Spielern, von denen jeweils drei in den Einzeln eingesetzt werden dürfen. Der auf der gültigen Mannschaftsaufstellung bestplatzierte Spieler einer Mannschaft ist an Platz 1 aufzustellen. Die weitere Aufstellung der Plätze 2 und 3 ist frei wählbar. Das Doppelpaar braucht der Mannschaftsführer jedoch erst nach den ersten drei Einzelspielen zu benennen.

2 Austragungsmodus

2.1 Die Pokalwettbewerbe werden im KO-System ausgetragen.

3 Wettbewerbe

3.1 Kreispokal 

Startberechtigung: alle Mannschaften eines Kreises mit je einer Pokalmannschaft, ausgenommen Mannschaften der vier höchsten Spielklassen.
Es wird in drei Pokalklassen gespielt:
-  A – Pokal = Badenliga, Verbandsliga und Verbandsklassen
-  B – Pokal = Bezirksligen und Bezirksklassen 
-  C – Pokal = Kreisligen und Kreisklassen
Die Kreispokalsieger, bei deren Verzicht der Nächstplatzierte der A-, B- und C-Klassen der Damen und Herren, sind beim Regionspokal startberechtigt.
Kreise können innerhalb des C-Pokalwettbewerbs weitere Unterteilungen vornehmen.

3.2 Regionspokal

Der Regionspokal wird analog dem Kreispokal in drei Klassen ausgespielt.
Startberechtigung: ein Vertreter je Kreis und Wettbewerb in der jeweiligen Region.
Die Regionspokalsieger, bei deren Verzicht der Nächstplatzierte der A-, B- und C-Klassen der Damen und Herren, sind beim Verbandspokal startberechtigt.

3.3 Verbandspokal

3.3.1  A-, B-, C-Pokal

Startberechtigung: ein Vertreter je Region und Wettbewerb (A-, B- , C-Pokal). 
Die Sieger, bei deren Verzicht der Nächstplatzierte der A-, B-, und C-Klassen der Damen und Herren sind bei den „Deutschen Pokalmeisterschaften für untere Spielklassen“ teilnahmeberechtigt. 
Alle entstehenden Kosten müssen die Mannschaften selbst tragen.

3.3.2 S-Pokal

Mannschaften der Regional- und Oberliga haben sich direkt für die Verbandspokalspiele der Sonderklasse qualifiziert.
Die Sieger der Sonder- und der A-Klasse bestreiten das Endspiel um den BTTV-Pokal der Damen und Herren.

Aufstellungen

Wettspielordnung DTTB, Ausführungsbestimmungen BTTV:

D „Bestimmungen für Mannschaftswettbewerbe“

3 Einzelaufstellung

3.1 Die einzelnen Spieler werden nach Spielstärke (A1 bis A6, B1 bis B6 bzw. A1 bis A4, B1 bis B4) aufgestellt. Fallen Spieler aus, so haben die übrigen Spieler geschlossen aufzurücken und die Ersatzspieler treten an die letzten Plätze. Ein Spieler gilt als ausgefallen, wenn er bis zum Ende des Mannschaftskampfes überhaupt nicht mitgewirkt hat.

3.2 Die endgültige Einzelaufstellung erfolgt spätestens vor Beginn des ersten Einzels. Die Änderung einer vorher abgegebenen Einzelaufstellung ist bei allen Spielsystemen, die mit Doppeln beginnen, noch möglich.
 
Ergänzung BTTV:
3.1 Ein Spieler hat im Sinne von WO – D 3.1 auch dann an einem Mannschaftskampf mitgewirkt, wenn er zwar so verspätet eintrifft, dass er sein erstes Spiel nicht mehr bestreiten kann, aber
noch so rechtzeitig vor dem Ende des Mannschaftsspiels anwesend und spielbereit ist, dass er sein letztes Einzel bestreiten könnte, falls es noch zum Aufruf gelangen sollte.

4 Doppelaufstellung

4.1 In den Doppeln können andere Spieler als in den Einzeln eingesetzt werden. Es ist auch zulässig, dass Spieler nur im Doppel mitwirken. Die Zusammensetzung und die Aufstellungsreihenfolge
der Doppel sind frei wählbar.

4.2 Lediglich im Paarkreuz-System (D 6) erfolgt die Aufstellung der Doppelpaare nach Platzziffern. Diese errechnen sich aus der Summe der Plätze der an den Doppeln beteiligten Spieler, nachdem diese entsprechend der Spielstärkenreihenfolge innerhalb des Vereins den Plätzen 1-6 zugeordnet worden sind. Dabei ist das Doppel 1 frei wählbar; bei den restlichen Doppeln erhält das Doppel mit der geringeren Platzziffer den Platz 2. Bei gleichen Platzziffern wird das Doppel, dessen Spieler am höchsten eingestuft ist, auf Platz 2 gesetzt.

4.3 Können wegen des Ausfalls oder verspäteten Erscheinens von Spielern im Paarkreuzsystem (D 6) nicht alle drei Doppel gebildet werden, so werden die möglichen zwei Doppel unabhängig von der Platzziffer auf Platz 1 und 2 gesetzt; Platz 3 bleibt frei.

4.4 Können wegen des Ausfalls oder verspäteten Erscheinens von Spielern beider Mannschaften bei Vierer-Mannschaften (D 7) nicht beide Doppel gebildet werden, so wird das mögliche Doppel jeweils auf Platz 1 gesetzt; Platz 2 bleibt frei.

4.5 Jeder Mannschaftsführer muss vor Beginn des ersten Doppelspiels und ohne Kenntnis der Doppelaufstellungen des Gegners aus seinen Stamm- und/oder Ersatzspielern die Doppelpaare benennen. Jedes Doppel muss seine Spiele in der gleichen Aufstellung bestreiten, und kein Spieler darf in mehreren Paaren aufgestellt werden.

Ergänzung BTTV:
4.4 Tritt eine Vierer-Mannschaft nur mit drei Spielern an, oder können wegen verspätetem Eintreffen von Spielern nicht beide Doppel gebildet werden, so kann das zu bildende Doppel auf Platz 1 oder Platz 2 eingesetzt werden.

Gemischte Mannschaften

Wettspielordnung DTTB, Ausführungsbestimmungen BTTV:

A „Allgemeines“

11.7 Gemischte Mannschaften im Aktivenbereich

Grundsatz: Gemischte Mannschaften sollen innerhalb des BTTV Spielmöglichkeiten im Damenbereich schaffen, sollen aber nur die Ausnahme sein. Es darf kein Spieler in Damen und Herrenmannschaften gleichzeitig gemeldet sein.

11.7.1 Gemischte Mannschaften sind:

– Damenmannschaften, die max. einen Herren pro Spiel einsetzen dürfen und am Damenspielbetrieb teilnehmen.
– Herrenmannschaften, die bei 6er Mannschaften max. zwei Damen pro Spiel einsetzen dürfen und bei 4er Mannschaften max. eine Dame pro Spiel einsetzen dürfen und am Herrenspielbetrieb teilnehmen.
Die Meldung erfolgt zur Vorrunde und gilt für die gesamte Spielzeit.

11.7.2 Das Spielen von gemischten Mannschaften ist nur zulässig:
– im Damenbereich bis einschließlich Bezirksliga
– im Herrenbereich bis einschließlich Bezirksklasse
Es dürfen max. drei Damen pro Verein im Herrenspielbetrieb gemeldet werden
Es dürfen max. drei Herren pro Verein im Damenspielbetrieb gemeldet werden
Die Spieler müssen entsprechend ihrer Spielstärke gemeldet werden (D 22)

11.7.3 In allen Fällen gilt die Meldung einer Dame in einer Herrenmannschaft bzw. die Meldung eines Herrn in einer Damenmannschaft bis zum Ende der Spielzeit.

11.7.4 Jugendfreigaben für Mädchen / Schülerinnen sind nur für Damenmannschaften und für Jungen / Schüler nur für Herrenmannschaften möglich.

11.7.5 Kreise dürfen für Ihren Bereich von 11.7.1 und 11.7.2 abweichende Regelungen treffen.

Altersklassen

Wettspielordnung DTTB, Ausführungsbestimmungen BTTV:

A „Allgemeines“

8 Altersklassen

8.1 Stichtag ist jeweils der 01.01. der laufenden Spielzeit.

8.2 Es gibt folgende Altersklassen, wobei eine weitere Altersunterteilung nur bei Schülern A, Schülern B und Jugend zulässig ist:

8.3 Schüler B:  Spieler, die am Stichtag 13 Jahre alt werden oder jünger sind.

8.3.1 Schüler C:  Spieler, die am Stichtag 11 Jahre alt werden oder jünger sind.

8.4 Schüler A:  Spieler, die am Stichtag 15 Jahre alt werden oder jünger sind.

8.5 Jugend:  Spieler, die am Stichtag 18 Jahre alt werden oder jünger sind.

8.6 Junioren:  Spieler, die vor dem Stichtag 18 Jahre alt waren, aber noch nicht 22.

8.7 Unter 22:  Spieler, die vor dem Stichtag 15 Jahre alt waren, aber noch nicht 22.

8.8 Damen-/Herren: Spieler, die vor dem Stichtag 18 Jahre alt waren.

8.9 Senioren 40:  Spieler, die vor dem Stichtag 39 Jahre oder älter waren.

8.10 Senioren 50:  Spieler, die vor dem Stichtag 49 Jahre oder älter waren.

8.11 Senioren 60:  Spieler, die vor dem Stichtag 59 Jahre oder älter waren.

8.12 Senioren 65:  Spieler, die vor dem Stichtag 64 Jahre oder älter waren.

8.13 Senioren 70:  Spieler, die vor dem Stichtag 69 Jahre oder älter waren.

8.14 Senioren 75:  Spieler, die vor dem Stichtag 74 Jahre oder älter waren.

8.15 Senioren 80:  Spieler, die vor dem Stichtag 79 Jahre oder älter waren.
 

Altersklassenbezeichnung

Schüler C: Jugend U 11
Schüler B: Jugend U 13
Schüler A: Jugend U 15
Jugend: Jugend U 18

Spielkleidung

Wettspielordnung DTTB, Ausführungsbestimmungen BTTV:

A

5.1

Es muss in sportgerechter Kleidung (kurzärmeliges oder ärmelloses Hemd und Shorts bzw. Röckchen oder einteiliger Sportdress (sog. „Body“), Socken und Hallenschuhen) gespielt werden. Zu Mannschaftskämpfen ist in einheitlicher Spielkleidung (kurzärmeliges oder ärmelloses Hemd und Shorts bzw. Röckchen oder einteiliger Sportdress (sog. „Body“)) anzutreten.
[…]
Das Tragen von Trainingsbekleidung während eines Spiels ist grundsätzlich nicht erlaubt. In begründeten Fällen kann der OSR Ausnahmen zulassen.

Mannschaftsaufstellung

Wettspielordnung DTTB, Ausführungsbestimmungen BTTV:

Wie müssen die Mannschaften zur Rückrunde auf- bzw. umgestellt werden?
Die Wettspielordnung gibt unter Punkt D-15 die Antworten (gelb markiert habe ich mal das wichtigste):
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